{"id":343,"date":"2016-12-19T13:31:36","date_gmt":"2016-12-19T12:31:36","guid":{"rendered":"http:\/\/discover-src.satzbaustein.de\/de\/?page_id=343"},"modified":"2019-05-15T20:13:10","modified_gmt":"2019-05-15T18:13:10","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/discover-src.net\/de\/fuehrung\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1>Unsere Vereinssatzung<\/h1>\n<p>Der Zweck und die Ziele unseres gemeinn\u00fctzigen Vereins DISCOVER e.V. sind \u2013 wie viele weitere wichtige Punkte \u2013 in der Satzung festgehalten. Die <strong>Vereinssatzung<\/strong> bildet die Grundlage f\u00fcr unsere Arbeit. Die vollst\u00e4ndige Satzung k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/discover-src.net\/de\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/19-03-Satzung-Discover-Stand-Ma\u0308rz-2019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> herunterladen.<\/p>\n<h3>\nSatzung des Vereins \u201cDiscover\u201d, Stand M\u00e4rz 2019<\/h3>\n<p><strong>\u00a71 Name und Sitz<\/strong><br \/>\n1. Der Verein fu\u0308hrt den Namen \u201eDiscover\u201c<br \/>\n2. Er soll in das Vereinsregistereingetragen werden und fu\u0308hrt danach den Zusatz \u201ce.V.\u201c<br \/>\n3. Der Sitz des Vereins ist Winnenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Zweck<\/strong><br \/>\n1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinnu\u0308tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbegu\u0308nstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\n2. Der Verein f\u00f6rdert die Entwicklungszusammenarbeit sowie die V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung durch das Eintreten fu\u0308r Frieden, Gesundheit und soziale Gerechtigkeit in der Welt. Seine Mitglieder treten ein fu\u0308r ein partnerschaftliches Zusammenleben der V\u00f6lker mit dem Ziel einer nachhaltig eigenst\u00e4ndigen Entwicklung vor allem in Afrika.<br \/>\n3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den unentgeltlichen Unterricht hilfsbedu\u0308rftiger Menschen in Afrika u\u0308ber gesunde Ern\u00e4hrung sowie Anbau, Aufbereitung und Anwendung medizinischer Pflanzen. Vorrangiges Ziel ist die langfristige Verbesserung der Lebenssituation der einheimischen Bev\u00f6lkerung. Dazu beitragen soll auch die ebenfalls kostenlose Ausbildung und F\u00f6rderung geeigneter Personen zu Trainern. Dies kann auch durch Hilfspersonen erfolgen.<br \/>\n4. Bei seiner T\u00e4tigkeit legt der Verein Wert auf die Zusammenarbeit mit allen sozialen, \u00f6ffentlichen, privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen, die die in den Abs\u00e4tzen 1. und 2. dieses Paragraphen beschriebenen Ziele des Vereins f\u00f6rdern.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nMittel des Vereins du\u0308rfen nur fu\u0308r die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\nDer Verein gibt seine Mittel teilweise, jedoch h\u00f6chstens zur H\u00e4lfte an andere steuerbegu\u0308nstigen K\u00f6rperschaften oder K\u00f6rperschaften des \u00d6ffentlichen Rechts weiter. Deren Ziele und ihre Mittelverwendung mu\u0308ssen denen des Vereins \u201eDiscover\u201c entsprechen.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Vergu\u0308tungen begu\u0308nstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Mitglied des Vereins kann jede natu\u0308rliche und juristische Person werden.<br \/>\n2. \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.<br \/>\n3. Der Austritt aus dem Verein ist jeder Zeit zul\u00e4ssig unter Einhaltung einer einmonatigen Frist. Er muss schriftlich gegenu\u0308ber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.<br \/>\n5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erl\u00f6schen).<br \/>\n6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenu\u0308ber dem Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nDie Mitglieder verpflichten sich, j\u00e4hrlich den Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Sie tun dies in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres. Die H\u00f6he wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.<br \/>\nSatzung des Vereins \u201cDiscover\u201d Seite 2<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind<br \/>\n\u2022 Die Mitgliederversammlung und<br \/>\n\u2022 Der Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Vorstand<\/strong><br \/>\n1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus bis zu vier Mitgliedern.<br \/>\n2. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln.<br \/>\n3. Ein Vorstand haftet dem Verein fu\u0308r einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Satz 1 gilt auch fu\u0308r die Haftung gegenu\u0308ber den Mitgliedern des Vereins.<br \/>\n4. Ist ein Vorstand nach Absatz 2 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 dieses Absatzes gilt nicht, wenn der Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde.<br \/>\n5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt. Au\u00dferdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1\/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gru\u0308nde verlangt.<br \/>\n2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.<br \/>\n3. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Soweit der Schriftfu\u0308hrer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.<br \/>\n4. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Ru\u0308cksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n5. Die Beschlu\u0308sse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gu\u0308ltigen Stimmen gefasst. Zur \u00c4nderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen gu\u0308ltigen Stimmen erforderlich.<br \/>\n6. \u00dcber die Beschlu\u0308sse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftfu\u0308hrer zu unterschreiben ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Aufl\u00f6sung, Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><br \/>\n1. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von 4\/5 der abgegebenen gu\u0308ltigen Stimmen erforderlich.<br \/>\n2. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegu\u0308nstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegu\u0308nstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung fu\u0308r die F\u00f6rderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Vereinssatzung Der Zweck und die Ziele unseres gemeinn\u00fctzigen Vereins DISCOVER e.V. sind \u2013 wie viele weitere wichtige Punkte \u2013 in der Satzung festgehalten. Die Vereinssatzung bildet die Grundlage f\u00fcr unsere Arbeit. Die vollst\u00e4ndige Satzung k\u00f6nnen Sie hier herunterladen. Satzung des Vereins \u201cDiscover\u201d, Stand M\u00e4rz 2019 \u00a71 Name und Sitz 1. 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